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14. Mai 2008

Der Fall Amstetten - ein Behördenversagen

Wie der Ausgabe der Tageszeitung Kurier vom 29.4.2008 zu entnehmen ist, besteht laut Landesrätin Heinisch-Hosek, Inzestfall Amstetten (Verdächtiger Josef F.) kein Grund für eine Untersuchung des Vorgehens der zuständigen Behörden. Medienberichten zufolge schaltete sich auch Landeshauptmann Pröll dahingehend ein, indem er einen Anwalt für die Opfer zur Verfügung gestellt hat. Kurios daran ist der Umstand, dass dieser, ohne zuvor mit seinen Klienten in Kontakt gestanden zu sein, in der ORF Sendung "Runder Tisch" vom 28.4., ebenfalls Partei für die Behörden ergriffen hat, anstatt sich um die Schicksale der Opfer zu kümmern.

In der Ausgabe der Kronenzeitung vom 29.4.2007 ist zu lesen, dass es Hinweise darauf gab, dass der mutmaßliche Täter sogar als Vergewaltiger verurteilt wurde, sowie auch im Falle einer Brandstiftung unter Verdacht gestanden ist. Die Hinweise darauf, dass F. ein verurteilter Vergewaltiger ist (Oktober 1967-18 Monate Haft) haben sich inzwischen bewahrheitet. Diese Information steht im absoluten Gegensatz zu den Behauptungen von Bezirkshauptmann Lenze, der dem mutmaßlichen Täter in der ORF Sendung "Runder Tisch" vom 28.4. einen einwandfreien Leumund bestätigt hat.

Der Umstand, dass die zuständige Landesrätin Heinisch-Hosek wenige Stunden nach dem Auffliegen dieses grauenvollen Verbrechens, mit Sicherheit behauptet hat, dass die zuständigen Behörde, konkret die Jugendwohlfahrt, in der Causa fehlerfrei gehandelt hat, könnte den Eindruck erwecken, dass man hier nicht dem Ernst der Lage gerecht wird und allfällige Untersuchungen von Haus aus unterbinden möchte.

Ein Fehlverhalten der Behörde ist hier jedoch eindeutig aufgrund §14 des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 gegeben, welcher festlegt, dass Verwandte bis zum 3. Grad nicht als Pflegeeltern eingesetzt werden dürfen. Hier hätte dem Ehepaar F. die gesamte Obsorge übertragen werden müssen. Diese Meinung vertritt übrigens auch Meinhard Lukas, Univ. Prof. für Zivilrecht an der JKU Linz.

Ein Anruf des LAbg. Königsberger am 28. 4. bei der BH Amstetten, brachte ans Tageslicht, dass über die Beamten vom BH Lenze bereits ein „Maulkorberlass" verhängt worden war. So durfte der Chef der Jugendwohlfahrt keine Auskünfte mehr geben. Warum erteilt man einen solchen „Maulkorberlass" wenn man nichts zu verbergen hat und alles in Ordnung ist?

Experten wie der deutsche Kriminologe Christian Pfeiffer (Der Standard vom 29.4.) erachten es als "unfassbar", dass die Behörden nach der Weglegung von insgesamt 3 Kindern nicht intensiv ermittelt haben. Verdichtet wird dieses Bild noch aufgrund des Umstandes dass man keine weiteren Untersuchungen für erforderlich hält.


Für LAbg. Königsberger stellen sich daher folgende, schwerwiegende und offene Fragen:

1. Warum haben Justiz und Jugendwohlfahrt nie dahingehend ermittelt ob die drei „weggelegten Kinder überhaupt mit F. verwandt sind, ob sie überhaupt miteinander verwandt sind bzw. eine gemeinsame Mutter haben?


2. Eine DNA Analyse, welche 1990 bereits möglich war hätte entsprechende Ergebnisse geliefert und den Inzestfall schon damals aufgezeigt. Warum wurde diese nicht durchgeführt?

3. Zumindest nach dem zweiten und auf alle Fälle nach dem dritten „weggelegten" Kind, innerhalb von 4 Jahren hätten bei den Behörden „alle Alarmglocken läuten müssen". Noch dazu wo immer alles nach dem gleichen Schema abgelaufen ist. Warum haben hier die Behörden geschlafen?

4. Die immer wieder in den Briefen behauptete Existenz einer „ominösen Sekte", in deren Fängen sich die Kindesmutter befinde, hätte intensivere Ermittlungen nach sich ziehen müssen. Aufgrund der drei Kindesweglegungen, hätte man auf eine räumliche Nähe der Mutter zu Amstetten schließen müssen. Warum hat man in dieser Richtung nicht ermittelt?

5. In den Jahren 2003-2004 gab es eine Serie von 3 Bränden im Amstettener Haus der Familie F., wobei bei einem eine Brandstiftung nachgewiesen wurde. Warum wurden die Behörden hier nicht hellhörig bzw. wurde der Brandstifter nicht ausgeforscht?

6. Und dann belastet eine Mutter, deren Sohn von ihrem damaligen Lebensgefährten Mitte der 90er Jahre missbraucht wurde, genau jene Sozialarbeiterin, welche auch für den Fall F. verantwortlich war (Österreich vom 8.5.2008). Sie erfuhr damals keine Hilfe, wurde von dieser Sozialarbeiterin mit den Worten „Sie waren in Mauer, ihr Mann im Häfen, jetzt seid`s eh quitt!" hinausgeworfen. Eine Beschwerde beim BH Lenze brachte ebenfalls nichts. Erst der Gang zur Polizei führte zur Überführung des Lebensgefährten und ins Gefängnis. Daraufhin wurde Karin R. der Sohn vom Jugendamt weggenommen - Begründung: sie sei nicht fähig ihr Kind zu erziehen. Werden diese schweren Anschuldigungen gegen die Jugendwohlfahrt und den BH Lenze nun ernst genommen und untersucht - oder war auch hier „alles in Ordnung"?


KO LAbg. Waldhäusl stellt daher fest:

1. Bezirkshauptmann Lenze, Chef der Jugendwohlfahrt, hat versucht zu vertuschen. Ohne die Fakten bzw. Akten im Detail zu kennen, informierte er die Bevölkerung nicht ehrlich bzw. falsch. .... Er ist rücktrittsreif.


2. Landesrätin Heinisch-Hosek ist bereits nach 14 Tagen im Amt überfordert - stellt der Behörde einen Persilschein aus, ohne überhaupt zu wissen, um was es im Detail geht. Sollte die Kompetenz sofort an ein anderes Regierungsmitglied abgeben, da sie sonst eine Gefahr für die Bürger darstellt.

3. Bezirkshauptmann und Sicherheitsdirektion plauderten sehr viel vor sich hin, dennoch gab es keine Aussagen zum Strafdelikt der Vergewaltigung, von der man angeblich nichts gewusst hatte. Die Tatsache der Tilgung ist nunmehr die Ausrede. Die Kronen-Zeitung war in diesem Fall jedoch besser informiert; sie hat die Bevölkerung schnell und richtig aufgeklärt.
Haben BH Lenze und Sicherheitsdirektor Prucher nach Tagen der Ermittlung wirklich nichts von den Vorstrafen von F. gewusst? Wenn wirklich nicht, ist das ein Armutszeugnis für die Behörde. Wenn sie bewusst über alle Medien und TV die Bevölkerung falsch informiert haben, wäre das eindeutig Vertuschen und ein Grund, zurückzutreten.

4. Bestellung des Opferanwaltes durch LH Pröll war offensichtlich eine politische Weisung zum Schutz der Behörde aber nicht zum Schutz der Opfer.


5. Mittlerweile gibt es zwei neue Anschuldigungen gegen die Bezirkshauptmannschaft Amstetten:
Behauptungen einer Mutter betreffend Versagen der gleichen Behörde.
Eine Strafanzeige vom 4. April 2008 u.a. gegen das Jugendamt, BH Amstetten


DAHER FORDERN WIR:

- eine lückenlose Aufklärung sämtlicher Vorgänge, offener Fragen betreffend eventueller Behördenfehler - durch das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses im NÖ Landtag (Antrag bei der Donnerstag-Sitzung des NÖ Landtages - das ist gleichzeitig auch die Nagelprobe, welche Parteien weiter vertuschen möchten)

- Die Sicherheitsdirektion möge alle Sexualdelikte ab dem Jahr 1950 durchleuchten, sammeln und elektronisch abrufbar (KPA (Kriminalpolizeilicher Aktenindex) oder ähnliche Datenbanken) machen.

- Gesetzesänderung: Keine Tilgung von gravierenden Sexualstraftaten

- Chemische Kastration bzw. lebenslänglich für Sexualstraftäter bei gravierenden Taten an Minderjährigen, Unmündigen etc.

DIESE FORDERUNGEN SIND ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG, INSBESONDERE DER JUGEND, VOR NEUERLICHEN DELIKTEN DURCH SEXUALSTRAFTÄTER


 

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