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22. April 2008

FP-NÖ: Delogierung durch NÖ Landhaus war klar rechtswidrig

VfGh hebt UVS Bescheid auf

Überraschende Wendung in der Delogierungs-Affäre im NÖ-Landhaus. Der VfGH gibt FPNÖ Klubobmann LAbg Gottfried Waldhäusl recht und damit sowohl dem UVS als auch dem Landtagspräsidium Nachhilfe in Sachen Demokratie und Rechtsverständnis.

Zur Erinnerung: das Landhaus-Büro von LAbg Gottfried Waldhäusl wurde 2006 in einer Nacht- und Nebelaktion kurzerhand aufgebrochen und ausgeräumt und die FP-Fraktion somit zwangsdelogiert (wobei auch einige Akten in Verlust gerieten). Waldhäusl zog daraufhin vor den Kadi.

Der Schnell-Schnell-Bescheid des UVS, wonach Waldhäusl nicht in seinen Rechten verletzt worden sei, ist nun vom VfGH aufgehoben worden. Für den Höchstrichter ist alles ganz klar: das NÖ Landhaus hat widerrechtlich gehandelt. Die Büroräumung gegen Waldhäusls Willen ist rechtsstaatlich nicht vertretbar.

„Recht muss Recht bleiben", zeigt sich Klubobmann Gottfried Waldhäusl zufrieden. „Nicht dass es die verschwundenen Akten wieder zum Vorschein bringt, aber dieser Sieg der Gerechtigkeit ist Balsam für mein Rechtsverständnis - und das vieler Bürger, die sich im Alltag ohnmächtig beamteter Willkür ausgesetzt sehen."

Pikantes Detail: Für den VfGH ist die ganze Aktion eindeutig auf Anordnung des (Ex)- Landtagspräsidenten geschehen. „Einerseits ein starkes Stück, was das Demokratieverständnis eines ÖVP-Landtagspräsidenten anbelangt, andrerseits sind damit wohl auch weiter im Amt befindliche potentielle Verantwortliche fein aus dem Schneider.", schmunzelt Waldhäusl. Klubobmann Waldhäusl freut sich aber dennoch über das VfGH Urteil und sagt dazu: „Für mich war immer klar, dass ich in dieser Sache im Recht bin, denn in einem Rechtstaat wie Österreich kann es nicht sein, dass gewaltsam in ein Büro eingedrungen (eingebrochen) wird, in dem streng vertrauliche Akten untergebracht sind, die schlussendlich auch noch teilweise verschwinden!"


 

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